Wir bilden Sie aus für folgende Führerschein-Klassen:
Führerschein-Klassen:
Mofa Mofa - Führerschein: u.a. ab 15 Jahre, max. 25 km/h, bis 50 ccm
AM "Roller" - Führerschein: Kleinkrafträder, Trikes, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge;
u.a. ab 16 Jahre, max. 45 km/h, bis 50 ccm
A1 Leichtkraftrad - Führerschein: ab 16 Jahre, bis 125 ccm
A Motorrad - Führerschein:
A2 / beschränkt: ab 18 Jahre, max. 35 kW
A / unbeschränkt: ab 20/21 Jahre, über 35 kW
B PKW - Führerschein; auch "begleitetes Fahren ab 17" (BF17)
BE PKW-Anhänger-Führerschein
Schlüsselzahlen:
B96 der Zusatz zur Klasse B entspricht einer vereinfachten Caravan-Ausbildung
B196 der Zusatz zur Klasse B berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern/125er
B197 der Zusatz zur Klasse B berechtigt zum Fahren von Schaltwagen, auch wenn
- die Ausbildung überwiegend mit einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde
- die Prüfungsfahrt mit einem Automatikfahrzeug gemacht wurde
Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen erfolgen.
Noch mehr Informationen erhalten Sie über die Seite unseres Fahrlehrer-Verbandes!
Klicken Sie hierzu einfach hier: Führerschein-Klassen
Neu ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre lang gültig!
(Neuregelung seit dem 19. Januar 2013)
Viele fragen sich in diesem Zusammenhang:
Muss ich danach noch einmal eine Prüfung ablegen? Antwort: NEIN!
15 Jahre nach Ausstellung wird nur das Führerscheindokument ungültig
und muss neu beantragt werden; eine erneute Prüfung ist nicht notwendig!
Die "alten" Scheine/Karten müssen nach bestimmten Fristen umgetauscht werden.
Wer mehr darüber wissen möchte, kann das hier tun: Führerschein-Umtausch-Infos